Regelmäßige Leser dieses Blogs haben schon des öfteren kritische Worte über die amerikanische Faszination mit Schusswaffen gehört. Das Recht des allgemeinen Schusswaffenbesitzes ist im Second Amendment - dem zweiten Zusatz zur Verfassung - verankert.
Seit einiger Zeit gibt es jedoch auch Zwietracht. Schusswaffengegner beharren darauf, dass sich dieses Recht ausdrücklich auf die Bürgerbewaffnung zur Bildung von Milizen bezieht, welche im 19. Jahrhundert aktuell waren aber heute durch Armee, Polizei und National Guard ersetzt wurden. Befürworter (einschließlich, erwartungsgemäß, Bush & Friends) bestreiten das. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von Staat zu Staat.
Ein neuer Fall in Washington beschäftigt sich mit diesem Thema. Dieser hat das Potential, es bis zum obersten Gericht, dem US Supreme Court, zu schaffen. Aber die Frage stellt sich, wie leicht wird es sich ein Richter machen, Grundrechte der Verfassung neu zu interpretieren? Nötig wäre es ja wirklich mal, Gold Rush und Wilder Westen sind lange vorbei, aber große Hoffnungen kann mal wohl kaum haben.